Therapiebegleithund
Informationen über Therapiebegleithunde
Gesetzliche Regelung
Therapiebegleithunde sind, ebenso wie Assistenzhunde, seit dem 01.01.2015 im §39a des Bundesbehindertengesetzes (BBG) geregelt. Eine zusätzliche Richtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz führt die näheren Bestimmungen dieses Gesetzes aus.
Was ist ein Therapiebegleithund
Im Gegensatz zum Assistenzhund, der stets bei einem Menschen mit Behinderung lebt und diesen in seinem Alltag unterstützt, begleitet der Therapiebegleithund seinen Halter/seine Halterin bei Tiergestützten Interventionen im Rahmen von pädagogischen, psychologischen und sozialintegrativen Angeboten für Menschen aller Altersgruppen mit kognitiven, sozial-emotionalen und motorischen Einschränkungen, Verhaltensstörungen und Förderschwerpunkten, wie auch bei gesundheitsfördernden, präventiven und rehabilitativen Maßnahmen.
Die Definition des Therapiebegleithundes gemäß § 39a BBG lautet wie folgt: „Der Therapiehund ist ein mit seinem Halter und seiner Halterin für die therapeutische Arbeit ausgebildeter und geprüfter Hund, der durch gezielten Einsatz positive Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen mit Behinderung erzielen soll. Der Hund hilft durch seine Anwesenheit und ist Teil des therapeutischen Konzepts.“